Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.05.2025
Abweisungen mangels Masse
08.04.2025
Abweisungen mangels Masse
08.04.2025
Sicherungsmaßnahmen
17.01.2025
Sicherungsmaßnahmen
28.11.2018
Sicherungsmaßnahmen
26.11.2018
Sicherungsmaßnahmen
02.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.04.2016 bis zum 14.04.2017
31.08.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.04.2015 bis zum 14.04.2016
14.04.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.04.2013 bis zum 14.04.2014
25.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.04.2014 bis zum 14.04.2015
20.10.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.04.2013 bis zum 14.04.2014
20.10.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.04.2012 bis zum 14.04.2013
14.05.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.04.2011 bis zum 14.04.2012
15.08.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.04.2010 bis zum 14.04.2011
14.05.2010
Neueintragungen